Was muss der Verein bei Vereinsfahrten/-reisen beachten
Auch Vereine führen Reisen durch: mal zur Zweckerfüllung, mal zur Geselligkeit und mal aus beiden Gründen. Um während der Reise oder danach keine böse Überraschung zu erleben, muss man sich bereits bei der Vorbereitung und Durchführung einer solchen Reise Gedanken zu den einzuhaltenden Regeln und Vorschriften machen: Gilt für die konkrete Vereinsreise das Pauschalreiserecht? Wenn nicht, was gilt dann? Wer haftet bei "Mängeln" der Vereinsreise? Wie sind die Einnahmen und Ausgaben bezüglich der Vereinsreise beim Verein steuerrechtlich zu behandeln? Diese Fragen und weitere mehr beantwortet Rechtsanwalt Patrick R. Nessler in diesem Seminar.
Anmeldungen bitte per Email an barbara-mohr@kreis-saarlouis.de
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